Geänderte Vorraussetzungen Update 2008/2009:
· Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
· Der Betrieb darf nicht mehr als 250 Beschäftigte haben
· Auch ExistenzgründerInnen in den ersten 5 Jahren und Berufsrückkehrende können den Bildungsscheck nutzen
· Beschäftigte haben im laufenden und in den letzten beiden vorausgehenden Kalenderjahren an keiner beruflichen
Weiterbildung, es sei denn, diese berufliche Weiterbildung wurde bereits mit einem Bildungsscheck gefördert.
· Unternehmen erhalten ab 1. Oktober 2008 zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
· Privatpersonen erhalten ab 1. Oktober 2008 einen Bildungsscheck pro Kalenderjahr
· Das Projekt läuft voraussichtlich bis Ende 2009.
· Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
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